Sanierung


Unternehmen, die sich in einer Krisensituation befinden, werden zur Erlangung oder Aufrechterhaltung der überlebensnotwendigen Liquidität häufig aufgefordert, ein fachlich fundiertes Sanierungskonzept vorzulegen.

Dieses Sanierungskonzept kann von Wirtschaftsprüfern nach dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer erlassenen Standard IDW S6 (Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten), der den aktuellen Meinungsstand von Theorie, Praxis und Rechtsprechung berücksichtigt, erstellt werden.

Dieses in intensiver Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsprüfer und Unternehmen erarbeitete Konzept beinhaltet unter anderem die folgenden Bestandteile:

  • Darstellung der wirtschaftlichen Ausgangslage
  • Analyse von Krisenstadium und –ursachen
  • Darstellung des Leitbilds des sanierten Unternehmens
  • Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise
  • Planbilanz, Plan-GuV und Planliquiditätsrechnungen


Ziel des Sanierungskonzeptes ist es, auf Basis der o. g. Analysen eine möglichst positive Aussage über die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens zu treffen. Basis hierfür ist auch eine sog. Fortführungsprognose, die ebenfalls Bestandteil des Konzepts ist und die für überschuldete Unternehmen zwingend notwendig ist, um eine Insolvenzantragspflicht zu vermeiden.

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